Daraufhin wurden drei Wohnstifte ausgewählt, in denen zukünftig ausschließlich jüdische Bewohnerinnen und Bewohner aufgenommen bzw. zwangseingewiesen werden sollten. Es waren dies die Wohnstifte der John R. Warburg-Stiftung vom Jahre 1888, der Martin-Brunn-Stiftung sowie das gemeinsame Wohnstift der Mendelson-Stiftung und der Dr. Philipp und Henriette Israel Stiftung.
Ab Dezember 1938 kam es dann zur "räumlichen Verlegung" von zunächst 91 jüdischen Bewohnerinnen und Bewohnern aus den nur noch sogenannten deutschen Volksgenossen vorbehaltenen Wohnstiften in die drei nunmehr als jüdische Stifte bezeichneten Einrichtungen. Mit dem Gesetz über die "Mietverhältnisse mit Juden" vom 30. April 1939 wurden reichsweit der Mieterschutz und die freie Wohnungswahl für jüdische Menschen aufgehoben. Damit war eine rechtliche Handhabe geschaffen, Juden aus ihren Mietwohnungen zwangsweise in diese Wohnstifte umzuquartieren.
In den drei ehemaligen überkonfessionellen Wohnstiften gab es insgesamt Raum für 183 Personen, was bei weitem übertroffen wurde, als deren Räumlichkeiten durch den Zwangsumzug völlig überfüllt wurden. Aus den ehemals mildtätigen, überkonfessionellen Wohnstiften entwickelten sich sogenannte Judenhäuser, in denen Jüdinnen und Juden konzentriert, isoliert, überwacht und deren ursprüngliche Wohnungen "arisiert" werden konnten. Mit den ehedem nur Mitgliedern der jüdischen Gemeinde vorbehaltenen Stifte existierten in Hamburg damit insgesamt 16 ehemalige Stifte als Orte der Judenverfolgung fort.
Das Protokoll der Sitzung in der Sozialverwaltung vom 13. Dezember 1938, in der die Errichtung der Judenhäuser beschlossen wurde, merkt in zynischer Voraussicht an: "Da in Zukunft mit einer grösseren Bedürftigkeit der Juden zu rechnen sein wird und da es sich um Stiftungen überwiegend aus jüdischen Mitteln handelt, erscheint es angemessen, einen grösseren Raum für jüdische Stiftsbewohner zur Verfügung zu stellen, als zur Unterbringung der bisher in den Stiften wohnenden Juden erforderlich ist".