Mit Deportation der Stiftbewohner in die Tötungsstätten im Osten ging deren Beraubung einher. Der Versteigerer Carl F. Schlüter, der am Alsterufer am Hamburg-Rotherbaum seine Kunst- und Auktionssäle betrieb, gehörte mit zu einer ganzen Reihe von vereidigten und öffentlich bestellten Auktionatoren, die die Stiftwohnungen nach dem zwangsweise Verlassen ihrer Bewohner samt Boden- und Kellerräume im staatlichen Auftrage ausräumte und veräußerte.
Neben Carl F. Schlüter waren noch zahlreiche weitere Auktionshäuser und Versteigerer, Speditionen und Fuhrunternehmen am Raub und Veräußerung des Besitzes jüdischer Bürger beteiligt. In akribisch geführte Listen wurden die geraubten Gegenstände der deportierten Jüdinnen und Juden aufgelistet: Stühle, Schränke, Regenschirme, Wäschekisten, Geschirr, Teppiche, Schuhe, Gemälde, Lampen et cetera pp.
Der Besitz der Schwestern Baszion und Selma Lazarus wurde von Schlüter konfisziert und auf 665,50 Reichsmark taxiert, wobei ein Großteil der Gegenstände im Wert von 610 RM an die Sozialverwaltung Hamburgs abgegeben wurde (siehe nebenstehende Abbildung). Im Auftrage dieser Behörde führten die Versteigerer öffentliche Verkäufe durch, in denen vor allem fliegergeschädigte „Volksgenossen“ neue Einrichtungs- und Haushaltsgegenstände günstig kaufen konnten.
Hebel für die Enteignung des Besitzes der jüdischen Stiftbewohner war die elfte Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25. November 1941, nach der Jüdinnen und Juden bei „Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts ins Ausland“ ihre deutsche Staatsbürgerschaft verloren und nach § 3 dieser Verordnung ihr Vermögen „mit dem Verlust der Staatsangehörigkeit dem Reich“ verfalle.