Die Ärzte der "Irrenanstalt Dalldorf" in Berlin stellten 1906 fest, „aus der Art und Weise, wie er die vorgelegten Fragen beantwortet", gehe hervor, dass Persich "durchaus keine im pathologischen Sinne verminderte Intelligenz" besitze. In der "Irrenanstalt Friedrichsberg" beschrieb man ihm im Jahr darauf ähnlich als "nicht besonders unintelligent, aber etwas pueril im Fühlen und Phantasieleben". Auch lese er viel. Zweitweise habe er sich regelmäßig mitunter täglich zum Schachspielen getroffen. Andererseits seien seine "Eingaben an den Kaiser und Staatsanwalt ungeheuer wirr". Es wurden ihm daneben "neuro- und psychopathische Züge“ attestiert. Seine Mutter berichtete, er soll schon als Kind Suizid-Gedanken geäußert haben.
Eingesperrt fing Persich an zu schreiben. "Systematische Provozierung der Geisteskrankheiten in Hamburgischen Anstalten - Eine Irrenhaussatyre" war der Titel einer seiner Arbeiten. 1922 verweigerte er während des Prozesses wegen Raubes in Bergedorf eine psychologische Untersuchung, "denn sämtliche Hamburger Physici", so Persich, "sind gegen mich eingenommen". In den Folgejahren verstärkte sich bei Persich die Überzeugung einer ärztlichen Verschwörung, die ihn manipuliert und so absichtlich den Vorwand für eine dauerhafte Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie schafft.
Im Laufe der Zeit betonten die Diagnosen zunehmend einen pathologischen bzw. debilen Charakter, und Intelligenz wurde ihm letztendlich mehr oder weniger aberkannt. Je länger der Zwangsaufenthalt in der Psychatrie währte, desto entschieden-drastischer wurden die Diagnosen. Der ärztliche Direktor der Staatskrankenanstalt Langenhorn, Dr. Schäfer, diagnostizierte 1931, bei Persich handele es sich „um einen hochgradig debilen, triebhaften Psychopathen mit der bei primitiven Naturen oft beobachteten Neigung zu paranoiden Auffassungen“. Auf Anfrage der Polizeibehörde Hamburg teilte Assistenzarzt Dr. Knigge im April 1933 mit, Persich sei ein „hochgradig debiler, asozialer Psychopath, in dessen Verhalten sich nicht das Geringste geändert hat.“ Seine „krankhafte Veranlagung“ sei eine „ständige Gefahr“ für die „öffentliche Sicherheit“, weshalb die „Fortdauer der Internierung unbedingt erforderlich sei.“ In ähnlicher Weise wurden in den Folgejahren von den Ärzten in Langenhorn behördliche Anfragen beantwortet, wobei zunehmend ein Verbrechertum betont und psychologisch-medizinische Indikatoren unter den Tisch fielen. 1940 beantwortete Dr. Quickert die Anfrage der Polizeibehörde mit einem einzigen lakonischen Satz: "Die Gemeingefährlichkeit des kriminell veranlagten Persich erfordert weiterhin gem. § 2 V.G. Anstaltsverwahrung."