Gegen Mitte April 1934 bat die ärztliche Anstaltsleitung den Kutscher Carl Bolt zu einer Unterredung in die Staatskrankenanstalt Langenhorn. Sein Stiefsohn, so das entsprechende Schreiben, falle „unter das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses.“ Wenige Tage später kam es in Langenhorn zu einem Gespräch mit Bolt und das verlief ärztlicherseits offenbar nicht wunschgemäß. Ein Aktenvermerk hält fest, „zur Vornahme der Operation ist die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters notwendig“, weshalb Persichs zweiter Stiefvater hinzugezogen wurde, seine Mutter war 1930 verstorben. Und der lehnte offenbar ab, der operativen Sterilisation seines Stiefsohnes zuzustimmen. „Angehörige, die die Pflegschaft übernehmen könnten“, so der Aktenvermerk weiter, haben sich „nicht damit einverstanden“ erklärt.
Die Stadt Hamburg beantwortete solche Verweigerungen von Angehörigen mit bürokratischer Effektivität. In Fällen, in denen Angehörige ihr Einverständnis verweigerten, wurde es nach Möglichkeit amtshalber herbeigeführt. Die Lösung sah die Leitung der Staatskrankenanstalt darin, eine „Pflegschaft von amtswegen zu veranlassen“, die nach Pflegschaftsübernahme kurzum der Zwangssterilisation Persichs zustimmen sollte.
Die Einsetzung einer amtlichen Pflegschaft verlief überraschend schnell. Kaum mehr als einen Monat später wurde der Verwaltungsassessor Rohrbeck zum Vormund von Persich bestellt „zwecks Prüfung und ev[entueller] Stellung eines Antrags auf Unfruchtbarmachung und Wahrnehmung der Interessen des Pfleglings in einem solchen Verfahren.“
Das Hamburger Erbgesundheitsgericht beschloss am 22. Juni 1934 seine Sterilisation. Der seit Jahren in geschlossener Verwahrung befindliche Persich wurde seitens der Gesundheits- und Fürsorgebehörde Ende Juli 1934 aufgefordert, „Ihre Unfruchtbarmachung [...] binnen 2 Wochen vornehmen zu lassen“. Als ausführende Einrichtung wurde das Hafenkrankenhaus bestimmt. Das Schreiben enthält die unmissverständliche Drohung: „Der Eingriff wird auch gegen Ihren Willen vorgenommen werden.“ Am Ende steht der Hinweis, dass dem „operierenden Arzte“ der Gerichtsbeschluss vorzulegen sei.
Am 7. September 1934 wurde Persich in das Hafenkrankenhaus verbracht. Der operative Eingriff zur Sterilisation erfolgte noch am Aufnahmetag. Eine Woche später wurde er als „geheilt“ entlassen. In einer Anfrage des Gesundheitsamtes Altona an die Staatskrankenanstalt Langenhorn gilt er bezeichnenderweise als „Proband“.
Im Folgejahr wurde durch Dr. Lüdemann von der Staatskrankenanstalt Langenhorn eine Beschwerdeeingabe Persichs, der mit der Operation nicht einverstanden war, als „querulatorische[s] Schreiben“ abgetan. Er wies Persichs Vorwurf als unbegründet und haltlos zurück, dass "sein Sterilisationsverfahren nicht formgerecht gehandhabt und er dadurch benachteiligt worden sei.“