Ab dem 1. Oktober 1954 konnte Duysen zurück nach Hamburg. Er hätte bereits 1947 nach Hamburg übersiedeln dürfen, es fehlte ihm dafür jedoch das Geld. Hier rollte er sein Entschädigungsverfahren erneut auf. Die Beweislast lag jedoch noch immer bei ihm. Da er kein Mitglied in der RSK war, hatte er während des NS keine Bücher veröffentlichen dürfen. Trotzdem wollte das Amt für Wiedergutmachung von ihm Buchtitel genannt haben, die von der NS-Zensur verboten wurden plus einer Berechnung dadurch entstandener Honorarausfälle. Ein bürokratisches Prozedere, das in keinster Weise der Verbotspraxis der NS-Schrifttumspolitik Rechnung trug.
Der ehemalige Redakteur des Hamburger Fremdenblattes Georg Meurer, mittlerweile war er für das Hamburger Abendblatt tätig, bestätigte dem Amt für Wiedergutmachung, er habe 1935 mit Duysen "auf Druck der NSDAP das Mitarbeiterverhältnis [...] fristlos lösen" müssen. Auch gab er eine Schilderung über das SA-"Rollkommando" wieder, das 1934 um das HSV-Stadion am Rothenbaum die Verfolgung auf Duysen inszenierte. Vom Verlag Broschek ging ebenfalls ein Schreiben an die Behörde, das dem ehemaligen Mitarbeiter einen Verdienstausfall wegen fristloser Kündigung bestätigte. Nicht sehr weit lehnte sich der ehemalige Kollege Hans Harbeck aus dem Fenster, der ebenfalls vom Amt für Wiedergutmachung befragt wurde. Er wisse "aus eigener Anschauung und Erfahrung nichts Stichhaltiges über Art und Umfang seiner 'Verfolgung'." Im Oktober 1956 sprach die Stadt Hamburg Paul Duysen endlich die Anerkennung aus, dass er "aus Gründen politischer Gegnerschaft gegen den Nationalsozialismus einen Einkommensschaden erlitten" habe. In der Folge wurde zwischen Duysen und der Stadt ein Vergleich geschlossen und er erhielt fortan eine kleine monatliche Rentenzahlung, die nach seinem Tod auch Paula Duysen bis zu ihrem Tode 1983 als Witwenrente weiterhin ausgezahlt bekam.

Als Sportjournalist oder Schriftsteller konnte Duysen nie mehr Fuß fassen. Einerseits war Duysen als verurteilter § 175-Straftäter stigmatisiert - der Paragraph und entsprechende Urteile der NS-Justiz blieben nach 1945 unverändert in Kraft. Andererseits erhielt er für einen Buchverlag von der britischen Militärregierung zwar eine Lizenz, konnte seine Pläne aufgrund Geldmangels jedoch nie verwirklichen. Sein Lizenzantrag für eine neue Sportzeitschrift wurde abgelehnt.

Otto Harder starb 1956. Die HSV-Vereinsnachrichten schrieben anläßlich seines Todes: "Er war auch stets ein guter Freund und treuer Kamerad." Paul Duysen hatte über Harder zuvor geäußert, dieser habe mit seiner Denunziation einen "Freundschaftsverrat" gegen ihn begangen. Hermann Okrass, einer der lautesten Propagandisten in der Hamburger NS-Presse, wurde nach 1945 von einem Spruchgericht zur Zahlung von 6000 Reichsmark verurteilt und bereits 1949 von einem Hamburger Entnazifizierungsausschuß in die Kategorie IV - Mitläufer - eingestuft.