Um den Oktober 1937 wurde durch den Hamburger Landesverband des Reichsverbandes der Deutschen Presse (RDP), auch als Reichspressekammer bezeichnet, beim Pressebezirksgericht ein „ehrengerichtliches Verfahren gegen den Schriftleiter Paul Duysen [...] mit dem Ziel der Löschung in der Berufsliste beantragt.“ Die Staatsanwaltschaft Hamburg hatte die RDP zuvor von der Verurteilung Duysens wegen „Unzucht“ bzw. homosexueller Betätigungen informiert, die ihrerseits umgehend beim Pressebezirksgericht juristische Schritte zum Ausstoß Duysens aus der RDP einleitete. Der Leiter des Hamburger Landesverbandes des RDP hieß Hermann Okrass. Der Bitte des Pressegerichts von Anfang November 1937 um Übersendung der Prozeßakten kam die Staatsanwaltschaft ohne Verzögerung nach mit der Bemerkung, „Inhalt d[er] Akten kann in der nächste[n] öffentlichen Verh[an]dl[ung] gegen den Besch[uldigten] vorgetragen werden.“ Als Paul Duysen wenig später vor das öffentlich tagende Pressebezirksgericht im Justizgebäude am Sievekingplatz treten musste, wo über ihn ein erniedrigendes „Ehrengericht“ abgehalten wurde, waren die Prozessprotokolle aus dem § 175-Verfahren mit den Eigen- und Zeugenaussagen zu seinem homosexuellen Intimleben Hauptverhandlungsgegenstand. Zum Januar 1938 wurde Paul Duysen aus der Reichspressekammer wegen "politischer Unzuverlässigkeit und ungebührlichen Lebenswandel" ausgeschlossen. Eine Tätigkeit als Redakteur oder Journalist war ihm dadurch nicht mehr möglich.
Um seinen Lebensunterhalt fortan als freier Schriftsteller zu bestreiten, beantragte er die Aufnahme in die Reichsschrifttumskammer (RSK). Für Berufsschriftsteller war die RSK-Mitgliedschaft eine Voraussetzung, um überhaupt Texte veröffentlichen zu dürfen. Seine Bemühungen waren vergeblich. Eine intern geführte Liste in der RSK mit den Namen ausgeschlossener Mitglieder und abgelehnter Mitgliedsanträge verzeichnet zwei abgelehnte Aufnahmeanträge von Paul Duysen. Ihm wurde mit Verweis auf seine Vorstrafe erstmals am 29. Juni 1938 die Mitgliedschaft in der RSK verwehrt.
Im Oktober 1940 starb seine Mutter, die seit Jahren mit ihm und Ehefrau Paula in einer Wohnung lebte. Mit dem Ende ihrer schmalen Rentenauszahlung verlor der gemeinsame Haushalt die einzige regelmäßige Geldeinnahme. Paul Duysen erhielt vom Arbeitsamt keine Unterstützung und bis 1945 kein einziges Stellenangebot. Ehefrau Paula war an Tbc erkrankt und konnte nur sehr unregelmäßig bisweilen gar nicht arbeiten. Paul Duysen versuchte im November 1940 erneut in die RSK aufgenommen zu werden. Die Kulturkammerbürokraten in Berlin zogen zur Prüfung seines Aufnahmeantrages den NS-Überwachungsapparat in Hamburg hinzu. Im November 1940 meldete die Hamburger Gauleitung dorthin, „nach den jüngsten Ermittlungen verhält sich D[uysen] gegenüber [...] Pol[itischen] Leitern einwandfrei.“ Seine Loyalität sei jedoch „nur als äusserlich anzusehen“, seine „innerliche Haltung ist nach wie vor undurchsichtig“, außerdem sei er "vor der Machtergreifung aktiver politischer Gegner der NSDAP gewesen." Auch die für Duysens Hamburger Stadtteil zuständige NSDAP-Kreisleitung unter Heinz Morisse befürwortete eine Aufnahme in die RSK nicht. Am 14. Januar 1941 wurde Paul Duysens Aufnahmeantrag erneut abgelehnt.