Am 28. Februar 1941 bat Paula Duysen die RSK per Brief um Aufnahme und keine zwei Wochen später lag ihr Aufnahmeantrag in Berlin zur Prüfung vor. Dort schaltete die Abteilung Besondere Kulturangelegenheiten (BeKa) im Propagandaministerium zunächst die Überwachungsinstanzen des NS-Staates ein. Aus der Gauleitung in Hamburg antwortete Gaupersonalamtsleiter Heinrich August nach Berlin, da Paula Duysen "weltanschaulich die gleiche Einstellung besitzt wie der Ehemann, kann auch ihre Aufnahme nicht befürwortet werden." Das Reichssicherheitshauptamt (RSHA) in Berlin äußerte ähnliche Vorbehalte. Es bestehen "auf Grund der politischen Haltung ihres Mannes Bedenken gegen ihre Aufnahme" in die RSK. Dieser sei "vor der Machtübernahme aktiver Gegener der NSDAP" gewesen und habe dies "auch durch seine schriftstellerische Tätigkeit zum Ausdruck" gebracht. Außerdem sei zu erwarten, dass "der Ehemann unter dem Namen seiner Frau eigene Arbeiten veröffentlichen wird." Eine Aufnahme Paula Duysens in die RSK wurde abgelehnt. Es wurde ihr jedoch gestattet, einzelne Werke mit sogenannten "Befreiungsscheinen" zu veröffentlichen, die sie für jedes Buch einzeln beantragen musste.

Das Pseudonym "Tyll Uller" wurde ihr von der RSK nicht gestattet, da es Frauen grundsätzlich nicht erlaubt war, unter männlichen Decknamen zu publizieren. Postwendend wählte sie stattdessen "Tylla Uller" als Künstlername, der von der RSK anstandslos akzeptiert wurde. Das Ehepaar konnte mit Befreiungsscheinen, die von der RSK auf Paula Duysen ausgestellt wurden, drei Werke von Paul Duysen bei Verlagen unterbringen. Mit der Biografie über Friedrich List, die 1943 in zweiter Auflage herauskam, erhielten sie sogar Tantieme, mit denen sie zumindest kurzfristig ihr sehr bescheidenes Leben finanzieren konnten. Die Bücher erschienen alle unter "T. Uller" und ließen damit absichtlich offen, ob sie von "Tylla" und doch von "Tyll" verfasst wurden. In den Büchern finden sich keinerlei Informationen über Autor oder Autorin.

Mit dem Buch über Friedrich List zog Paula Duysen die Aufmerksamkeit der Parteiamtlichen Prüfungskommission zum Schutze des NS-Schrifttums (PPK) auf sich. Möglicherweise war es der im Buch gezogene Vergleich des von Friedrich List 1833 vorgeschlagenen "deutschen Eisenbahnnetzes" mit der "Reichsautobahn Adolf Hitlers", mit dem Duysen das "überragende Genie" Lists und dessen "unfaßbare Weitsicht" verdeutlichen wollte, was von der PPK möglicherweise als Relativierung der Größe und des Genies Adolf Hitlers gewertet wurde. Die RSK gab der Prüfungskommission die Anregung, sie möge das Buch auf Hinweise prüfen, ob nicht Paula sondern Paul Duysen es verfasst hätte. Die Angelegenheit blieb ohne Folgen, jedoch standen Paul und Paula Duysen unter ständiger Beobachtung.

Während der schweren Luftangriffe im Sommer 1943 wurde ihre Wohnung in Rothenburgsort in der Nacht vom 27. auf den 28. Juli völlig zerstört und sie verloren ihr gesamtes Hab und Gut, beziehungsweise was davon noch übrig war. Wegen des Arbeitsverbotes Paul Duysens hatte das Ehepaar einiges versetzen müssen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Nach der Totalausbombung wurden sie in die Nähe von Detmold evakuiert. Mitte März 1945 wurde Duysen als Infanterieschütze in eine Volkssturmeinheit eingereiht. Ende Juli 1945 wurde er aus der Kriegsgefangenschaft entlassen.